Unterhaltsvorschuss

An wen muss ich mich wenden?

Unterhaltsvorschuss beantragen Sie in Rheinland-Pfalz bei den Unterhaltsvorschussstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen. Dort wird auch über die Anträge entschieden und die Zahlung veranlasst. Die Adressen der Unterhaltsvorschussstellen finden Sie hier.

Leistungsbeschreibung 

Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht. Unterhaltsleistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist in § 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) geregelt. Nach Abzug des Kindergeldes ergeben sich folgende monatliche Beträge:

Bis 31. Dezember 2023:

für Kinder bis einschl. 5 Jahre          187 Euro
für Kinder von 6 bis 11 Jahren          252 Euro
für Kinder von 12 bis 17 Jahren        338 Euro

Wegen der Anpassung der Beträge nach der Mindestunterhaltsverordnung und der Erhöhung des Kindergeldes wurden die Beträge angepasst.

Seit 1. Januar 2024:

für Kinder bis einschl. 5 Jahre          230 Euro
für Kinder von 6 bis 11 Jahren          301 Euro
für Kinder von 12 bis 17 Jahren        395 Euro

Von diesen Beträgen werden jeweils die regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und gegebenenfalls Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod eines Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, abgezogen.

Für Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird unter bestimmten Voraussetzungen auch Ertrag zumutbarer Arbeit und Einkommen des Vermögens des Kindes berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle Ihrer Kreis- bzw. Stadtverwaltung.

Welche Fristen muss ich beachten? 

Die Leistungen werden ab Antragsmonat, in Ausnahmefällen maximal für einen Monat rückwirkend gewährt.

Weitere Informationen sowie den Gesetzestext des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) finden Sie auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums.

 

Unterhaltsvorschuss Youtube-Video
des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Broschüre
"Der Unterhaltsvorschuss"

Hier können Sie die aktuelle Broschüre
"Der Unterhaltsvorschuss" des
Bundesministeriums für Familie
Senioren, Frauen und Jugend herunterladen

Ansprechpartner

Gregor Beilmann
E-Mail: gregor.beilmann(at)mffki.rlp.de

 

Unterhaltsvorschussstellen