Freiwilligendienste

Freiwilliges Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Nicht nur im klassischen Ehrenamt in Sport, Gesellschaft oder Politik, sondern vor allem auch im sozialen Bereich. Mobile Dienste, Krankenhäuser, Jugendsozialarbeit, Gemeinwesenarbeit sind nur einige Beispiele für Arbeitsfelder, die auf die Mitarbeit von Freiwilligen angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, dass sich immer wieder Menschen dafür entscheiden, aktiv mitzumachen.

Durch das freiwillige Engagement eröffnen sich für jeden Menschen neue Perspektiven und vielleicht auch eine neue Sicht auf die Dinge, die einen umgeben. Man tut etwas Gutes für die Gesellschaft und letztlich auch für sich selbst.

Mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) können sich junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren für die Gemeinschaft engagieren. Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate und beginnt am 1. August oder am 1. September eines jeden Jahres. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer 18 Monate. Bewerbungen nehmen die Trägerverbände im 1. Quartal eines Jahres entgegen.

Das FSJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet; insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich außerschulischer Jugendbildung, aber auch in der Jugendarbeit, der Gesundheitspflege oder in kulturellen Einrichtungen.

Während des FSJ erhalten die "Freiwilligen"

  • Taschengeld, Unterkunft und Verpflegung,
  • beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-,Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. 
  • Außerdem besteht für die Eltern Anspruch auf Kindergeld, soweit die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten wird.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ableisten: Junge Menschen nach der Schule, Menschen im mittleren Alter und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.

Die Regeldauer sind 12 Monate. Man kann den Dienst aber auch auf sechs Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern, maximal möglich sind 24 Monate. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden.

Die Angebotspalette der möglichen Einsatzbereiche ist breit gefächert: Sie umfasst Soziales (Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe), Umwelt- und Naturschutz, Sport, Integration, Kultur- und Denkmalpflege, Bildung und den Zivil- und Katastrophenschutz.

Der "BFDler" erhält während seines Freiwilligendienstes 

  • Taschengeld,
  • Seminare zur Weiterbildung,
  • beitragsfreie Sozial- und Krankenversicherung,
  • ein qualifiziertes Abschlusszeugnis,
  • Kindergeldanspruch besteht fort.

Vertragspartner eines Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes ist der Bund. Informationen erteilt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) Telefonhotline 0221 - 36 73 0.

 

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