Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder oder Jugendliche, die ohne Eltern oder Verwandte in die Bundesrepublik einreisen. Sie sind nach der EU-Aufnahmerichtlinie besonders schutzbedürftig. 

Am 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten. Kern der neuen Regelungen ist die Einführung eines bundesweiten Verteilungsverfahrens von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.               

Alle neu ankommenden minderjährigen Flüchtlinge  werden entsprechend des Königsteiner Schlüssels verteilt. Für Rheinland-Pfalz: rund 4,8 Prozent).

Zur Umsetzung der bundesweiten Verteilung hat der Bund beim Bundesverwaltungsamt eine zentrale Stelle eingerichtet, die das aufnehmende Bundesland festlegt. Alle Bundesländer haben eigene zentrale Stellen zur landesinternen Verteilung. In Rheinland-Pfalz nimmt diese Aufgabe das Landesjugendamt wahr. 

Die Inobhutnahme, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist Aufgabe der Jugendämter. Das heißt, das zuständige Jugendamt bringt die Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe unter und führt ein sogenanntes Clearingverfahren durch. Dabei wird z.B. das Alter, der Bildungsgrad, der Gesundheitsstatus, die Ausbildungswünsche dokumentiert und festgestellt,  ob es Angehörige in der Bundesrepublik oder anderen Aufnahmestaaten gibt. Die jungen Menschen erhalten einen Vormund, der sie bei der Klärung von ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Fragen sowie bei der Zusammenführung wegen familiärer oder anderer sozialer Bezüge begleitet. Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung dieser jungen Flüchtlinge erstattet das Land den Kommunen.

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