Online-Unterricht

Die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ können in Präsenzunterricht oder in einem digitalen Format unterrichtet werden – möglich sind: Online-Unterricht, Hybrid-Unterricht oder Blended Learning. Dabei sind Qualitätsstandards einzuhalten, die in der Leitlinie „Standards für den digitalen Unterricht bewilligter Landeskurse Sprachziel: Deutsch“ beschrieben sind, weitere Informationen finden Sie auch im Konzept „Sprachziel: Deutsch“.

Es steht den Kursträgern frei, ob sie einen Kurs in einem digitalen Format oder in Präsenzunterricht anbieten. Dabei ist selbstverständlich die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten.

Um den hohen Qualitätsstandard der Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“ auch im Online-Unterricht zu gewährleisten, wurde das Fortbildungsangebot des landesgeförderten Programms Basisbildungsqualifizierung (BBQ) für Lehrkräfte um entsprechende Module zum digitalen Lehren und Lernen erweitert.

Aktuell wird zusätzlich und ergänzend aus Mitteln des ESF-REACT-Programms mit BBQdigital eine modular aufgebaute Qualifizierung im digitalen Raum mit Online-Video-Präsenzen und tutorieller Begleitung via Lernplattform angeboten. Diese Fortbildung bereitet auf die Lehre in digitalen Unterrichtsformaten vor. Für die Zeit der ESF-Förderung BBQdigital (Juni 2021 bis Dezember 2022) werden im Landesprojekt BBQ die Workshops zum digitalen Lehren und digitalen Lernen ausgesetzt. Ab 2023 können die Qualifizierungsangebote aus BBQdigital im Programm der BBQ aufgenommen werden.

Neben dem reinen Online-Unterricht kann der digitale Unterricht auch als Blended-Learning-Konzept oder Hybrid-Unterricht angeboten werden.

Bei Blended Learning handelt es sich um Lernsettings, bei denen Präsenzunterricht und digitales Lernen (Online-Unterricht) kombiniert werden. Zusätzlich können Kurse in hybrider Form durchgeführt werden, das heißt, ein Teil der Lerngruppe ist im Kursraum physisch anwesend und zeitgleich ist ein anderer Teil digital zugeschaltet.

Es müssen gewisse technische Voraussetzungen vorhanden sein, um digital angemessen unterrichten zu können. Zu diesen Voraussetzungen zählt der Zugang der Lehrkraft und der Kursteilnehmenden zu den hierfür notwendigen technischen Geräten, wie beispielsweise zu einem Notebook, Tablet oder Computer sowie eine gute und stabile Internetverbindung.

Zur Durchführung eines Online-Kurses haben sich zahlreiche Plattformen und Tools bewährt. Idealerweise könnten diese Tools ergänzt werden durch virtuelle Lernplattformen. Das gewählte Tool beziehungsweise die gewählte Plattform muss eine Kommunikation in Bild und Ton zulassen. Telefonischer Unterricht ist kein Online-Unterricht.

Das eingesetzte Online-Tool ermöglicht die Interaktion zwischen den Lehrkräften und Teilnehmenden sowie zwischen den Teilnehmenden untereinander. Alle Anwesenden können miteinander kommunizieren – mündlich und möglichst auch schriftlich. Die Nutzung der Tools und Plattformen ist für die Teilnehmenden und möglichst auch für die Lehrkraft kostenfrei. Die Plattform oder das Tool lässt die Interaktion von bis zu 16 Personen (maximale Teilnehmendenzahl plus einer Kursleitung) zu. Die verwendeten Programme sollten nach Möglichkeit über spezielle technische Optionen verfügen, die einen pädagogischen Mehrwert bieten. Hier ist beispielsweise die digitale Funktion einer Tafel oder eines Whiteboards zu nennen oder das Teilen von Bildschirmen oder Dokumenten. Kleingruppenarbeit sollte realisierbar sein. Die Wahl des Tools ist den Trägern überlassen.

Seit Januar 2022 müssen die Lehrkräfte der Landessprachkurse eine Fortbildung im Themenbereich „Digitaler Unterricht – Lehre und Lernen“ absolviert haben. Für bereits zu Fortbildungen bis Ende Februar 2022 angemeldete Lehrkräfte, können nach Rücksprache mit der ADD Einzelregelungen getroffen werden. Darüber hinaus gelten die üblichen Anforderungen an die Qualifizierung der Lehrkräfte. Es wird begrüßt, wenn die Lehrkräfte die breite Palette des im Internet verfügbaren Angebots von Online-Fortbildungsangeboten nutzen.

Hingewiesen wird insbesondere auf die neu entwickelten Module von BBQdigital.

Weitere Informationen finden Sie unter „Qualifizierung für Kursleitende im Sprachbildungsbereich“.

Das Mindeststundenkontingent von zehn Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche ist einzuhalten. Bei Frauenkursen liegt die Mindeststundenzahl bei vier UE pro Woche.

Erfahrungsgemäß ist der Online-Unterricht für alle Beteiligten anstrengender als der Präsenzunterricht. Dies sollte bei der Planung der Wochenstundenzahl im Online-Unterricht berücksichtigt werden.

Die Vorgaben für die Teilnehmendenzahlen gemäß den Förderkriterien gelten unverändert.

In Ausnahmefällen kann bei der Bewilligungsbehörde ADD ein Antrag auf befristete Unterschreitung der Mindesteilnehmendenzahl beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich zu begründen. Die ADD prüft und entscheidet unter Ausübung ihres Ermessens in jedem Einzelfall.

Für alle bereits begonnenen Kurse, die während der Corona-Pandemie in Online-Unterricht fortgesetzt werden, gilt: Es wird – analog zum Präsenzunterricht – eine Teilnehmerliste geführt.

Für die Kurse, die online beginnen, dokumentiert die Lehrkraft die Anwesenheit während des gesamten Online-Kurses. Die Unterschrift der Teilnehmenden ist vom Träger einmal pro Kurs einzuholen. Eine digitale Unterschrift ist nicht zulässig.

Um einen unkomplizierten Ablauf zu gewährleisten und eine zeitnahe Wiederaufnahme beziehungsweise den Beginn verschobener Kurse zu ermöglichen, teilen die Träger der ADD die geplante Umstellung auf Online-Unterricht per Mail mit und bitten um Zustimmung. Die Träger legen mit dem unterschriebenen Änderungsantrag einen aktualisierten Kosten-und Finanzierungsplan sowie ihr Kurskonzept vor.