Jugendpolitik

Symbolbild: Mehrere Jugendliche zeigen "Daumen hoch"

Junge Menschen sind die Gegenwart und die Zukunft unserer Gesellschaft. Unser Ziel ist es, Jugendliche in ihrer Entwicklung als eigenständige Persönlichkeiten zu fördern, damit sie ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben führen und ihre produktiven und kreativen Potentiale für gemeinschaftliches und gesellschaftliches Engagement nutzen.

Es geht uns nicht nur um eine Politik für, sondern auch um eine Politik mit Jugendlichen.

Eigenständige Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz

Die Eigenständige Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz will junge Menschen stärker in den Mittelpunkt von Politik und Gesellschaft stellen. Grundlage für diese Ausrichtung der rheinland-pfälzischen Jugendpolitik ist die vom Ministerrat verabschiedete Jugendstrategie "JES! Jung. Eigenständig. Stark."

Auf dieser Seite finden Sie folgende Themen: 

  • Jugendstrategie JES! 
  • Förderprogramme 
  • DIALOG -  Veranstaltungen und Termine 
  • Kinder- und Jugendberichte RLP 
  • Praxisentwicklungsprojekt PEP 

Landesjugendplan Rheinland-Pfalz 2023/2024

Der Landesjugendplan Rheinland-Pfalz ist eine Art Geschäftsbericht über unterschiedliche Förderbereiche des Landes Rheinland-Pfalz. Hier finden sich die wichtigsten Informationen über die Verteilung und die Höhe der finanziellen Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz für den Bereich Jugend. Gleichzeitig gibt die Landesregierung darin auch an, welche Bildungs-, Beratungs- oder Freitzeitmaßnahmen wie viel finanzielle Unterstützung bekommen werden.

Aktuell: Fördermittel im Landesjugendplan 2023 finden sie hier.

Archiv: Ein genauen Überblick über die Höhe der Fördermittel und deren Zweckbestimmung der letzten Jahre von 2007-2021 finden Sie hier.

 

Nachfolgend sind neue und geänderte gesetzliche Vorschriften des Landes einsehbar, die Förderungen des Jugendbereiches betreffen:

 

ELEKTRONISCHER BRIEF
- 1 -

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Postfach 31 80 | 55021 Mainz

per E-Mail an:


die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte in Rheinland-Pfalz, die Landrätinnen und Landräte der Landkreise in Rheinland-Pfalz, den Städtetag Rheinland-Pfalz, den Landkreistag Rheinland-Pfalz, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, die Landesarmutskonferenz Rheinland-Pfalz c/o die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz


Mein Aktenzeichen 3520-0004#2019/033-0601
Ansprechpartner/-in / E-Mail: Cynthia Kunert Cynthia, Kunert@mastd.rlp.de
Telefon / Fax 06131 16-5043, 06131 1617-5043

Förderung von Projekten zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Landesprogramm zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut ist zu einem wichtigen und etablierten Instrument unserer Armutspolitik in Rheinland-Pfalz geworden. Auch in diesem Jahr konnten wieder 30 Projekte mit Hilfe einer Förderung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung auf den Weg gebracht werden.

Das Programm dient der Realisierung niedrigschwelliger und bedarfsorientierter Projekte zur gezielten Verbesserung der Lebenslagen von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen in unserem Land.

Nun möchten wir den rheinland-pfälzischen Kommunen und Nichtregierungsorganisationen auch für das kommende Jahr die Gelegenheit geben, sich mit einem Projekt, das die Förderung der sozialen Teilhabe und die Stärkung der Resilienz von Kindern und Jugendlichen in Armutslagen zum Ziel hat, zu bewerben.

Alle wichtigen Informationen und Bedingungen für eine Förderung sowie zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Leiten Sie diese gern auch an die örtlich aktiven Vereine und Initiativen weiter oder verweisen Sie auf unsere Homepage. Unter https://mastd.rlp.de/de/unsere-themen/soziale-sicherung/armutsbekaempfung/ sind die entsprechenden Informationen ebenfalls veröffentlicht.

Mit zielgruppenspezifischen Projekten können wir die Zukunftschancen und Perspektiven von armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen gemeinsam verbessern.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bei Fragen steht Ihnen Frau Kunert gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist am 13. November 2022 endet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Olaf Noll
stellv. Leiter der Abteilung Soziales


Anlage:
Informationen zur Förderung von Projekten zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023
 

Informationen zur Förderung von Projekten zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023

1. Zielsetzung

Das Programm dient dazu, niedrigschwellige und bedarfsorientierte Projekte zur gezielten Verbesserung der Lebenslagen von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz zu realisieren.

Die zu fördernden Projekte sollen im außerschulischen Kontext verortet werden und an Themen aus den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Kunst anknüpfen. Es soll ein regelmäßiges Angebot vorgehalten werden, das die Kinder und Jugendlichen im Verlauf des Projektes mehrfach in Anspruch nehmen können.

Ein zentrales Ziel ist es, die soziale Teilhabe von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen zu fördern und damit eine gute Grundlage für deren persönliche Entwicklung zu schaffen. Die Stärkung der Resilienz von Kindern und Jugendlichen in Armutslagen und eine Unterstützung der kognitiven Entwicklung stellen dabei weitere wichtige Anliegen des Förderprogramms dar.

2. Thematische Schwerpunktsetzung

Die Möglichkeiten der Themensetzung für ein Projekt sind vielfältig. Grundsätzlich ist einer der drei genannten Themenbereiche Bildung, Gesundheit oder Kunst abzudecken. Darunter können unterschiedliche projektspezifische Themen verstanden werden:

Bildung                
            
  • Mentoring                       
  • Digitalisierung/Medien      
  • Technik                         
  • Umwelt                                      
  • Spracherwerb

Gesundheit

  • Bewegungsförderung  
  • Prävention gegen Gewalt und Mobbing      
  • Gesunde Ernährung und Kochen

Kunst

  • Literatur
  • Musik
  • Theater 
  •  Handwerk (Nähen,Werken, Malen, Graffiti)

Themenbezogene Ausflüge wie beispielsweise zum Museum, Zoo, Theater o.ä. können ein Bestandteil der Projekte sein. Auch können bei Bedarf übergreifende Themen wie die Vermittlung von lebenspraktischem Wissen und Alltagskompetenzen (z.B. Grundlagen einer wirtschaftlichen Lebensführung) oder die Unterstützung bei lebenspraktischen Dingen (Umgang mit Behörden, Banken, Versicherungen o.ä.) projektbegleitend integriert werden.

Hingegen sind Projekte, die im schulischen Kontext oder im Bereich der Kindertagesstätten stattfinden, als auch solche, die Ferienfreizeiten oder Ferienprogramme zum Inhalt haben, nicht förderfähig.


3. Förderbedingungen

  • Je Projekt werden bis zu 5.000 Euro als Landeszuwendung gewährt (Finanzierungsart: Fehlbedarfsfinanzierung).
  • Es können Personal- und Sachausgaben gefördert werden.
  • Die Projektlaufzeit soll mindestens sechs bis maximal zwölf Monate im Haushaltsjahr 2023 betragen.
  • Zielgruppe sind sozial und wirtschaftlich benachteiligte Kinder und Jugendliche (vom Schuleintrittsalter bis 21 Jahren) in Rheinland-Pfalz.
  • Die Projekte sollen grundsätzlich als Gruppenmaßnahmen durchgeführt werden. Eine Gruppe umfasst in der Regel mindestens acht Kinder bzw. Jugendliche. Freigewordene Plätze sind nachzubesetzen.
  • Die Umsetzung der Projekte kann in analoger oder digitaler Form erfolgen. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich.
  • Zuwendungsempfänger können Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kommunen, eingetragene Vereine sowie private Initiativen sein.
  • Eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte ist möglich.
  • Bei der Durchführung der Projekte sind die Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit zu beachten.
  • In das Programm werden lediglich Projekte aufgenommen, die nicht bereits durch andere öffentliche Stellen gefördert werden und noch nicht begonnen haben.
  • Der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung ist im Rahmen der Projektumsetzung jederzeit Folge zu leisten.

4. Antragsverfahren

Interessierte Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vereine oder Initiativen richten ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 13. November 2022 per E-Mail an: R641@mastd.rlp.de. Für jeden Projektantrag ist eine gesonderte E-Mail zu verfassen.

Erforderliche Unterlagen:

a) Projektbeschreibung:

  • Beschreibung und Bedarfe der Zielgruppe vor Ort
  • regionale Problemlagen oder Besonderheiten
  • Zielsetzung des Projekts und die geplante Umsetzung (Inhalte des Angebots, Arbeitsplan, Projektlaufzeit, Häufigkeit des Angebots)
  • Angabe zur angedachten Altersgruppe
  • Angabe zur geplanten durchschnittlichen Gruppengröße
  • Angabe zur geplanten Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die im Verlauf des Projekts erreicht werden soll
  • Beschreibung der örtlichen Kooperationsstrukturen.

b) Ausgaben- und Finanzierungsplan

  • Die Ausgaben für das Projekt sind getrennt nach Personal- und Sachausgaben darzustellen. Die einzelnen Kostenpositionen sind aufzuführen.
  • Im Finanzierungsplan ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent auszuweisen.

Zur Orientierung bzw. als Vorlage kann das Muster eines Ausgaben- und Finanzierungsplans im Anhang dieser Information dienen.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Anhang

Muster Ausgaben- und Finanzierungsplan                                    

Ausgaben In Euro
Personalkosten 
Sachkosten (z.B. Reisekosten, Raummiete, Verbrauchsmaterialien, Druckkosten) 
Gesamtkosten der Maßnahme 
Finanzierung 
Eigenmittel
(mindestens 10% der Gesamtkosten)
 
Drittmittel 
Gesamtsumme Eigen- und Drittmittel 
beantragte Förderung (ungedeckt) 

 

Förderung von Frauen- und Mädchenorganisationen
Förderkriterien des Ministeriums für Familie, Frauen,
Kultur und Integration

Inhaltsverzeichnis
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
2. Förderziele und allgemeine Fördergrundsätze
3. Gegenstand der Förderung
    3.1 Maßnahmen
    3.2 Frauenprojekte
4. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
5. Art, Höhe und Umfang der Zuwendung
    5.1 Art der Zuwendung
    5.2 Höhe der Zuwendung
    5.3 Umfang der Zuwendung
6. Verfahren
   6.1 Antragstellung
   6.2 Antrag
   6.3 Verwendungsnachweis

1.  Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration fördert Maßnahmen und Projekte mit dem Ziel, die gesellschaftliche, soziale und rechtliche Situation von Frauen und Mädchen in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Maßnahmen, bei denen das Eigeninteresse der Antragstellerin überwiegt, werden nicht gefördert.
Die Gewährung der Mittel erfolgt nach Maßgabe des § 23 LHO in Verbindung mit §§ 44 LHO Rheinland-Pfalz und dieser Richtlinie.
Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht.

2. Förderziele und allgemeine Fördergrundsätze

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration unterstützt Frauen- und Mädchenorganisationen in Rheinland-Pfalz, die zur Gleichstellung von Frauen und Mädchen beitragen.
Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, auf der Grundlage dieser Förderkriterien und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

3. Gegenstand der Förderung
3.1 Maßnahmen

Maßnahmen im Sinne dieser Förderkriterien sind kurzzeitige oder zeitlich begrenzte, frauenpolitisch bedeutsame Vorhaben wie etwa Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Tagungen, Seminare, Kurse, Workshops und andere themenbezogene Maßnahmen und Aktionstage, Vorträge und Lesungen (Mindestteilnahmezahl: 10 Personen) sowie Sonder- und Großveranstaltungen von landesweiter Bedeutung und mit Landesinteresse.
Maßnahmen können auch einmalige beziehungsweise kurzzeitige Formen der Öffentlichkeitsarbeit wie etwa themenbezogene Informationsveranstaltungen, Plakataktionen und einmalige Publikationen sein.

3.2 Frauenprojekte

Frauenprojekte im Sinne dieser Förderkriterien sind überregionale Projekte oder Einrichtungen mit modellhaftem Charakter oder neuen beziehungsweise beispielgebenden Inhalten und Zielen.
Frauen- und Mädchenorganisationen, die einen Treffpunkt, ein Café oder Ähnliches für Frauen und Mädchen einrichten wollen, können einen Zuschuss für eine Erstausstattung (z. B. Tische, Stühle, Regale, Geschirr, Besteck und Computer) erhalten.

4. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger

Förderungsfähig sind

  • rechtsfähig eingetragene Frauen- und Mädchenvereine und –verbände bzw. Zusammenschlüsse, die sich als solche organisiert haben, die ihre Arbeit auf Dauer anlegen, sich mit ihren Angeboten auch an Nichtmitglieder wenden und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.
  • Gefördert werden besonders Frauen- und Mädchenorganisationen, die gemeinsame Veranstaltungen mit anderen derartigen Organisationen durchführen.
  • Maßnahmen und Vorhaben in Rheinland-Pfalz, die kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den unter 4.1 genannten Trägerorganisationen durchführen.
  • Projekte, Maßnahmen und Vorhaben von und für kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die in Rheinland-Pfalz angeboten werden.

5. Art, Höhe und Umfang der Zuwendung

5.1 Art der Zuwendung

Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt, um Ausgaben des Zuwendungsempfängers für abgegrenzte Vorhaben zu decken. Die Zuwendung wird in der Regel als Festbetragsfinanzierung für den zu erfüllenden Zweck bewilligt. Eine Vollfinanzierung findet nicht statt.
Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist und die noch nicht begonnen wurden. In begründeten Einzelfällen kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde zugelassen werden.

5.2 Höhe der Zuwendung

Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass sie zur Deckung der Vorhaben vorrangig und in angemessenem Umfang Eigenmittel (min. 10 %) und Mittel Dritter einsetzen; Landesmittel dienen zur Deckung bestehender Defizite.
Die Projekte und Maßnahmen können in der Regel bis zu einer Höhe von 1.300 Euro gefördert werden, Sonder- und Großveranstaltungen sowie eine Erstausstattung bis zur Höhe von 2.500 Euro.

5.3 Umfang der Zuwendung

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration erkennt als zuwendungsfähig an:

  • Unterkunft und Reisekosten der Referentinnen und Referenten und Moderatorinnen und Moderatoren nach den Bestimmungen des Reisekostengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz. Es sind sämtliche Fahrpreisermäßigungen zu nutzen. In begründeten Fällen ist eine Flugkostenabrechnung mit vorheriger Zustimmung des Zuwendungsgebers zulässig.
  • Honorarzahlungen an Referentinnen und Referenten/Moderatorinnen und Moderatoren pro Tag höchstens 1.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer).
  • Honorarkosten zur Organisation der Maßnahme (bis max. 15% des zu erwartenden Zuschusses).
  • Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe von 15 Euro pro Stunde und Betreuungsperson. Ausgaben für Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung sowie eventuell anfallende Umsatzsteuer sind damit abgegolten.
  • Notwendiger Mietaufwand in angemessenem Umfang. Sofern kostenlose Räume zur Verfügung stehen, können die anfallenden Betriebskosten als zuwendungsfähig anerkannt werden.
  • Sachkosten (allg. Verbrauchsmaterialien, inkl. Porto-/Telefonkosten, Technik etc.)
  • Personalkosten bis zur vergleichbaren Höhe einer im öffentlichen Dienst beschäftigten Fachkraft (gemäß TV-L)

Nicht zuwendungsfähig sind:

  • laufende Geschäfts- und Personalausgaben
  • Verpflegungs- und Bewirtungskosten sowie Präsente
  • Maßnahmen oder Veranstaltungen, die der verbandsinternen Arbeit satzungsmäßiger Gremien dienen (z. B. Mitgliederversammlung, Vorstandssitzung, Ausschusssitzungen, sowie laufende Publikationen, z. B. Verbandszeitschriften)
  • wiederkehrende Anträge in derselben Angelegenheit
  • Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Internationalen Frauentag
  • Honorarzahlungen an nicht ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der veranstaltenden Organisation.

6. Verfahren

6.1 Antragstellung

Förmliche Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung sollen spätestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Abteilung 4 / Team 2, Rheinallee 97 - 101 in 55118 Mainz eingereicht werden.

6.2 Antrag

Der Antrag muss die zugrundeliegende Konzeption (Thema, frauenpolitische Zielsetzung, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung) und einen detaillierten, schlüssigen und vollständigen Finanzierungsplan aller Gesamteinnahmen und ausgaben enthalten. Für die Gewährung einer Erstausstattung muss eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung der gemieteten Räume vorgelegt werden.

Der Antrag muss außerdem Erklärungen darüber enthalten:

  • dass die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist
  • dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde (die Maßnahme gilt bereits als begonnen, wenn z. B. Einladungen gedruckt wurden)
  • ob die Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Projekt zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt sind

Anträge zu mehreren Veranstaltungen einer Veranstaltungsreihe sollen nicht in Form von Einzelanträgen, sondern in einem Gesamtantrag gestellt werden.

6.3 Verwendungsnachweis
Die bestimmungsgemäße und zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung ist mit einem Verwendungsnachweis zu belegen.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Der zahlenmäßige Nachweis muss alle mit dem Zuwendungsweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben enthalten. Der Sachbericht muss Aussagen über die Zielsetzung und die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises enthalten.

Im Rahmen der Jugendstrategie JES! Jung. Eigenständig. Stark. gibt es fünf Förderprogramme

Sie finden die Förderprogramme hier.

Zweite Fachkräftebefragung 2022 zu Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit in Zeiten von Corona:

Im Frühjahr 2022 hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration eine zweite Fachkräftebefragung in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendverbandsarbeit in Auftrag gegeben. Ziel der Untersuchung war es, die weiteren und langfristigen Veränderungen der Arbeit der Fachkräfte durch die Corona Pandemie zu dokumentieren, Veränderungen bei den jungen Menschen zu betrachten, aktuelle Herausforderungen zu benennen und Hinweise auf Entwicklungen und Unterstützungsbedarfe zu geben.

Die zweite Fachkräftebefragung ist eine Folgebefragung zur Befragung der Fachkräfte im Frühsommer 2020 und wurde vom Institut für Sozialpädagogische Forschung gGmbH in Mainz durchgeführt. Die Befragung fand statt im Zeitraum vom 17.02.2022 bis zum 18.03.2022.

Die Ergebnisse finden sie hier

Jugendbefragung "Jugend in Zeiten von Corona"

Das Jugendministerium hat beim Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH eine Online-Befragung in Auftrag gegeben, um zu erfahren, wie Jugendliche und junge Erwachsene die Einschränkungen in der Pandemie wahrnehmen. Außerdem ging es darum, was sie belastet und welche Zukunftsperspektiven sie haben. Die Ergebnisse aus über 5.500 Rückmeldungen liegen nun vor.

Den Ergebnisbericht finden Sie hier.

Ergebnisse der Befragungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Zeiten von Corona

Zwei Statusberichte geben Einblick über die Angebote für Jugendliche zur Zeit der Pandemie und welche Bedeutung dies für junge Menschen gerade während der Kontakteinschränkungen hatte.

Ansprechpartnerin

Abteilungsleiterin
Claudia Porr
Tel.: 06131 - 16 2090
E-Mail: claudia.porr(at)mffki.rlp.de
 

Lucia Stanko
Tel.: 06131 - 16 4495