Jugendschutz

Aufgabe des Jugendschutzes ist es, Kindern und jungen Menschen eine Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu ermöglichen. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist das Jugendschutzgesetz, und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die sich an Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten und Erwachsene richten.

Rheinland-Pfalz ist die federführende Stelle aller Bundesländer für den Jugendschutz in der Öffentlichkeit und den Jugendschutz im Bereich der Medien.

Die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) haben Empfehlungen zu einigen jugendschutzrelevanten Themen herausgegeben.

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gibt Filme und Trägermedien, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind, für die jeweilige Altersgruppe frei.

Gleiches macht die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für Computerspiele, die in Deutschland vermarktet werden.

Die Jugendministerien aller Bundesländer haben mit jugendschutz.net eine Stelle gegründet, um jugendschutzrelevante Angebote im Internet zu überprüfen.