Profilbildung

Smartphones und Apps sind die Standbeine der mobilen Internetnutzung. Ihnen wächst nach und nach der Status persönlicher Begleitgegenstände wie Geldbörsen, Brillen oder Armbanduhren zu. So wie diese begleiten die Geräte ihre Besitzer auf Schritt und Tritt. Bereis drei Viertel der Konsumenten in Deutschland besitzen ein Smartphone; bei den unter 18- 24-jährigen sind es sogar 90 Prozent. Die digitalen Alleskönner verfügen über ein umfangreiches Wissen über ihre Besitzer und deren soziales Umfeld: Kontaktdaten, Termine, Kommunikations- und Nutzungsverhalten, Aufenthaltsorte, Konsumgewohnheiten, Interessen und Vorlieben. Diese Informationen stammen meist aus den sogenannten "Apps", die ein Smartphone erst smart werden lassen. Über drei Milliarden dieser Apps wurden in Deutschland im Jahr 2014 auf mobile Systeme geladen.

Verschiedene Vorkommnisse haben gezeigt, dass von solchen Apps häufig Daten ohne Einwilligung der Nutzer erhoben und hinter deren Rücken an Dritte übermittelt und zum Teil für fragwürdige Zwecke genutzt wurden.

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Von Bedeutung sind hierbei in erster Linie Apps, die kostenlos angeboten werden. Entwicklung und Pflege einer Applikation und deren Vertrieb bringen einen bestimmten Aufwand mit sich. Häufig wird dieser durch Online-Werbung "refinanziert", die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergeht.

Von zunehmender Bedeutung ist dabei Online-Werbung in Form verhaltensbasierter Werbung, bei der, anders als nach dem Gießkannenprinzip, Werbung, ausgerichtet oder passend auf die Interessen und Verhaltensmuster der Nutzer, gezielt präsentiert wird. Je gezielter die Werbung auf die Nutzer zugeschnitten ist, desto mehr lässt sich damit erlösen.

Untersuchungen zeigen, dass mit personalisierter Werbung zum Teil mehr als doppelt soviel erlöst werden kann, wie mit unspezifisch verteilter Werbung. Zudem wird Werbung, die mit dem sozialen Umfeld der Nutzer verbunden ist, mehr als drei Mal so häufig wahrgenommen wie neutrale Werbung. Je nach Produktbereich klicken bis mehr als die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer solche Werbung an und bis zu 20 Prozent entscheiden sich in der Folge für das Produkt.

Ziel von Datenerhebungen bei der Online-Werbung ist die Individualisierung von Nutzern, ihre Einordnung in Interessenbereiche (Targeting) und ihre Wiedererkennung bzw. Verfolgbarkeit (Tracking).

Davon betroffen sind allerdings nicht nur die Daten, die bei der Nutzung der App oder des Internet entstehen. Untersuchungen zeigen, dass eine Reihe von Apps in einer Weise auf Daten des Smartphones zugreifen, die die Nutzer so nicht erwarten. Etwa, wenn eine Anwendung, die eine bloße Taschenlampenfunktion bietet, auf das Adressbuch, die Telefonliste, den Standort des Nutzers oder die von ihm besuchten Webseiten zugreift - ohne den Nutzer darüber zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen.

Man sollte darauf achten, welche Daten eine App verwenden will. Für Smartphones mit dem weit verbreiteten Betriebssystem "Android" lässt sich dies vor dem Download oder spätestens bei der Installation klären, da hier entsprechende Informationsmöglichkeiten bestehen bzw. der Nutzer gebeten wird, den Datenzugriffen zu zustimmen. Bei Geräten mit dem Betriebssystem iOS (iPhone/iPad) erfolgt jeweils eine Nachfrage, wenn auf das Adressbuch oder den Standort zugegriffen werden soll; darüber hinaus kann festgelegt werden, welche Apps überhaupt auf Standortdaten zugreifen können sollen.

Grundsätzlich kann man steuern, ob, wann und wer erfährt, wo man sich gerade befindet. Schließlich muss die GPS- oder WLAN-Funktion des Smartphones nicht dauerhaft aktiv sein. Wenn diese Funktionen abgeschaltet sind, kann keine Applikation ungefragt auf Standortdaten zugreifen.

Die Erstellung von Profilen nützt Unternehmen, die die gesammelten Informationen wirtschaftlich verwerten können. Mit den gewonnenen Details zu Konsumgewohnheiten und zur Lebensführung kann zum Beispiel Werbung besser auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten werden. An vielen Stellen im Netz wird man direkt zu persönlichen Verhältnissen und Vorlieben befragt - sei es bei der Anmeldung für einen Dienst oder im Rahmen von Meinungsumfragen oder Marktforschung.

Auch beim Online-Shopping werden Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals nicht nur nach einer Postanschrift gefragt, sondern zum Beispiel auch nach dem Geburtsdatum, nach einer Telefonnummer, nach dem Einkommen oder nach anstehenden Anschaffungen wie einem Computer oder PKW. Auf dem Bildschirm ist dabei meist kaum zu erkennen, dass solche Angaben völlig freiwillig sind. Die Bestellung kann in aller Regel auch ohne die Eingabe solch sensibler Informationen durchgeführt werden. Nur ein kleines Sternchen-Symbol am Rand eines Eingabefeldes weist auf eine Fußnote hin, die bestimmte Angaben als nicht verpflichtend kennzeichnet.

Gewinnspiele im Netz dienen vor allem dazu, Informationen über Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten. Beim Ausfüllen der entsprechenden Eingabemasken wird man aufgefordert, Fragen zum Einkaufsverhalten zu beantworten oder das Einverständnis für Werbung zu erteilen. Auch diese Eingaben sind meist freiwillig, was auf den ersten Blick nicht so erscheinen mag.

Welche Daten ein Gerät oder ein Dienst am Smartphone oder Tablet tatsächlich sammelt, verraten die Datenschutzbestimmungen. Für jedes Gerät und für jede App müssen Nutzerinnen und Nutzer eigene Bestimmungen bestätigen, andernfalls ist die Nutzung zumeist nicht möglich. Eine entsprechende Abfrage erfolgt in der Regel bei der Inbetriebnahme von Geräten bzw. bei der Installation von Apps auf dem Gerät. Es ist ratsam, vor der Bestätigung immer einen Blick auf die Regelwerke zu werfen, anstatt sie ungeprüft zu bestätigen. Nicht selten überraschen die Klauseln bzw. die gewählten Voreinstellungen.

Als Beispiel hier ein Auszug aus der Datenschutzerklärung des Suchmaschinenbetreibers Google, Inc ., u.a. für die Nutzung des Smartphone-Betriebssystems Android (Stand: 24. Juni 2016):

[...] "Protokolldaten: Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen, erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen. Diese Protokolle können Folgendes enthalten: Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen. Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummer, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe" [...]   Quelle: Google, Inc.

Datenschutzbestimmungen sind oft klausuliert verfasst und schwer zu verstehen. Wer die obigen Bedingungen an seinem Gerät quittiert, der muss mit Folgendem rechnen:

Das Unternehmen Google kann möglicherweise nachvollziehen, welche Dienste der Nutzer in Anspruch genommen hat, welchen Inhalt die Suchanfragen hatten, welche Telefonnummer das Gerät hat, welche Telefonnummern angerufen wurden oder darauf angerufen haben, wie lange telefoniert wurde und welche Nummern SMS-Nachrichten erhalten haben. Die Art und Weise der Gerätenutzung wird also sehr umfänglich mitgeschnitten. Wer das Sammeln seiner Daten nicht wünscht, ist gezwungen, auf das Gerät ganz zu verzichten oder es nur beschränkt einzusetzen. Nur dann kann man vermeiden, dass die Daten überhaupt gesammelt werden. Zu beachten ist auch, dass sich Datenschutzbestimmungen jederzeit ändern können. Ein einmal hohes Datenschutzniveau könnte binnen kurzer Zeit abgesenkt werden.

Datenschutzeinstellungen für die verbreitet genutzten Plattformen Apple iOS und Google Android haben wir in einem Dokument zusammengefasst. Dieses Dokument ist über die Downloadbox rechts abrufbar.

Datenweitergabe

Persönliche Daten sind mittlerweile ein Handelsgut. Erlaubt ist der "blühende Handel" aufgrund der Einverständnisse zur Datenweitergabe. Diese werden den Nutzern im Rahmen von Datenschutzbestimmungen gewissermaßen "abgerungen". Das Ergebnis ist, dass zum Beispiel die eigene Email-Adresse oder Telefonnummer an Dritte weitergegeben werden und dann für Werbung genutzt werden kann. Gerade auf die mögliche Datenweitergabe in den Datenschutzbestimmungen sollte man also achten.

Tipps:
  • Geben Sie nur so viele Daten über sich preis wie absolut erforderlich.
  • Lesen Sie Datenschutzbestimmungen und insbesondere die Weitergabeklauseln kritisch.