Gesetzliche Grundlagen

Symbolbild: Paragraphenzeichen

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch nutzen. Antidiskriminierung als ein eigenständiges Rechtsgebiet in Deutschland existiert seit der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949. Seit 2006 setzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Bundesgesetz die vier Europäischen Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung in nationales Recht um.
Lesen Sie hier das AGG und die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 16/1780) mit weiteren wichtigen Informationen.
Im Grundgesetz (Verfassung) empfehlen wir insbesondere die Grundrechtsartikel 1 bis 19.
Ebenfalls lesenswert: Die Europäischen Richtlinien zum Diskriminierungsschutz.

Bundesrepublik Deutschland

Hier finden Sie die Rechtsdokumente, auf die sich jede Antidiskriminierungsarbeit bezieht:

  • Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und darin besonders Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz.
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt die vier Europäischen Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung in nationales Recht um. 
  • Die Begründung für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist in der Bundestagsdrucksache 16/1780 enthalten. Dort finden Sie weitere wichtige Informationen.

Ansprechpartnerinnen

Mechthild Gerigk-Koch
Tel.: 06131 - 16 5605
E-Mail: mechthild.gerigk-koch(at)mffki.rlp.de

Vanessa Cobos Pérez
Tel.: 06131 - 16 5606
E-Mail: vanessa.cobosperez(at)mffki.rlp.de

Was tun bei Diskrimierung?

In diesem Faltblatt sind die wichtigsten staatlichen Anlaufstellen bei Diskriminierung zusammengestellt.